Gräberabruf per Juni 2024

Auf dem Friedhof St. Ulrich wird mit Einhaltung von 6 Monaten Voranzeigefrist zwei Reihen eines Erdurnengrabfeldes geräumt.

St. Ulrich: Erdurnengrabfeld N, Reihe 1-2

Wichtige Informationen:
Die betreffenden Grabfelder ersehen Sie der nebenstehenden Liste. 
Die Namensliste wird auch auf der Website unserer Kirchgemeinde 
www.kath-kreuzlingen.ch unter der Rubrik „Aktuelles“ publiziert.

Mit dem Abräumen von Grabschmuck (Blumen, Kerzen, Figuren, Halterungen) sowie den Grabsteinen selbst darf frühestens am 1. April 2024 begonnen werden. Alle bis zum Gräberabruf nicht entfernten Grabsteine und zugehörigen privaten Gegenständen, werden durch die von der Kirchgemeinde mit dem Gräberabruf beauftragte Unternehmung kostenlos entsorgt.

Bis Mitte der 1990er-Jahre waren die Urnen meist aus Metall oder Ton. Angehörige, die eine solche Urne privat aufbewahren möchten, mögen sich bis spätestens 30. März 2024 mit dem Friedhofsvorsteheramt der Stadt Kreuzlingen (Tel. 071 677 62 30) in Verbindung setzten. Die Urnen werden durch das Personal des Bestattungsamtes ausgegraben und können nach vorheriger Vereinbarung mit dem Bestattungsamt abgeholt werden. Ansonsten wird die Asche ohne Urne am bestehenden Platz dem Erdreich beigegeben.
 

Ansprechperson:

Simon Tobler

Simon Tobler

Leiter Verwaltung
058 346 19 86

pflege@kath-kreuzlingen.ch