Mit dem Abräumen von Grabschmuck (Blumen, Kerzen, Figuren, Halterungen) darf frühestens am 1. September begonnen werden. Alle bis zum Gräberabruf nicht entfernten Halterungen und zugehörigen privaten Gegenständen, werden durch die von der Kirchgemeinde mit dem Gräberabruf beauftragte Unternehmung kostenlos entsorgt.