Neu ab 1. Januar 2022: Stimm- und Wahlrecht für ausländische Kirchbürgerinnen und Kirchbürger
Die ausländischen Katholik*innen erhalten automatisch das Stimm- und Wahlrecht, sofern sie über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz verfügen (Ausweis B oder C).